Gut zu Wissen: Was ist das Baulastenverzeichnis?
📜 Ergänzend zum Grundbuch gibt es das Baulastenverzeichnis. Die Inhalte dieses amtlichen Verzeichnisses sind nicht im Grundbuchauszug zu finden und daher für Kaufinteressenten einer Immobilie von großer Bedeutung.
📜 Das Baulastenverzeichnis ist – wie der Name schon sagt – ein geführtes Verzeichnis der Baulasten. Eingetragen werden hier öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstücks.
📜 Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungen kann bspw. eine Abstandsflächenbaulast sein. Hier übernimmt der Eigentümer eines Grundstücks einen Teil der Abstandsfläche, die normalerweise auf dem Grundstück des Nachbarn liegen müsste.
📜 Einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis könnt Ihr beim zuständigen Bauamt formlos beantragen. Abhängig von der Gemeinde bzw. Kommune werden im Vorfeld bestimmte Unterlagen benötigt.
📜 Einen Auszug oder eine Einsicht erhaltet Ihr allerdings nur, wenn Ihr ein berechtigtes Interesse vorweisen könnt.
📜 Berechtigtes Interesse haben in den meisten Bundesländer Grundstückseigentümer und Kaufinteressenten eines Grundstücks.
Die Kosten für einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis betragen zwischen 20,00 € und 100,00 € pro Flurstück/Grundstück.
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Quelle:
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