Biotreppe ab 2029: Was Eigentümer bei einer neuen Gas- oder Ölheizung wissen sollten
Gas- und Ölheizungen sind auch nach der jüngsten Änderung des Heizungsrechts nicht grundsätzlich verboten. Wer sich heute für eine neue fossile Heizung entscheidet, sollte allerdings wissen: Mit dem Einbau können langfristige Verpflichtungen verbunden sein.
Seit dem 29. Juli 2026 gilt für neu eingebaute Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen in bestehenden Gebäuden die sogenannte „Biotreppe“. Dahinter steckt ein schrittweise steigender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe, der künftig beim Heizen eingehalten werden muss.
Was bedeutet die Biotreppe konkret?
Für Heizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden, gelten folgende Mindestanteile:
- ab 1. Januar 2029: 10 Prozent
- ab 1. Januar 2030: 15 Prozent
- ab 1. Januar 2035: 30 Prozent
- ab 1. Januar 2040: 60 Prozent
Als erneuerbare beziehungsweise klimafreundlichere Brennstoffe kommen unter anderem Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie verschiedene Formen von Wasserstoff und daraus hergestellte Brennstoffe infrage. Ab 2045 soll die Wärmeversorgung mit diesen Brennstoffen vollständig klimaneutral erfolgen.
Bestehende Heizungen sind nicht automatisch betroffen
Für Eigentümer ist ein Punkt besonders wichtig: Die Biotreppe knüpft an den Neueinbau einer Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung nach dem 29. Juli 2026 an.
Wer bereits vorher eine entsprechende Heizungsanlage eingebaut hat, fällt nicht allein aufgrund des Weiterbetriebs dieser Anlage unter die neuen Stufen des § 43.
Damit ist die Entscheidung für eine neue Gas- oder Ölheizung weiterhin möglich – sie sollte aber nicht nur anhand des heutigen Anschaffungspreises getroffen werden. Die zukünftige Verfügbarkeit und die Kosten der vorgeschriebenen Brennstoffe gehören aus unserer Sicht ebenfalls in die Betrachtung.
Gibt es Alternativen zum Einsatz von Bio-Gas oder Bio-Heizöl?
Ja. Der Gesetzgeber sieht verschiedene Möglichkeiten vor, die Vorgaben ganz oder teilweise anders zu erfüllen.
Dazu gehören beispielsweise passend ausgelegte Solarthermieanlagen, bestimmte Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder Hybridheizungen aus Wärmepumpe und Gas- beziehungsweise Ölheizung. Für diese Lösungen gelten allerdings konkrete technische Voraussetzungen. Eine individuelle Prüfung durch einen Energieberater oder Heizungsfachbetrieb ist deshalb sinnvoll.
Warum das Thema auch für Immobilienkäufer interessant ist
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie spielt die Heizungsanlage ohnehin eine wichtige Rolle. Künftig sollte aber noch genauer hingeschaut werden.
Entscheidend kann beispielsweise sein, wann die vorhandene Heizung eingebaut wurde, welcher Energieträger genutzt wird und welche zukünftigen Kosten oder Verpflichtungen daraus entstehen können.
Eine relativ neue Gasheizung kann also technisch in einem guten Zustand sein – trotzdem sollte ein Käufer wissen, ob sie vor oder nach dem maßgeblichen Stichtag eingebaut wurde.
Gerade deshalb gehört für uns eine Heizungsanlage nicht nur als Modellbezeichnung und Baujahr ins Exposé. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der langfristigen Betrachtung einer Immobilie.
Auch Vermieter sollten genauer hinschauen
Bei vermietetem Wohnraum gibt es zusätzliche Kostenregelungen. Bei einer unter § 43 fallenden Heizung müssen Vermieter und Mieter ab 2028 bestimmte Gasnetzentgelte und CO₂-Kosten jeweils zur Hälfte tragen. Ab 2029 gilt die hälftige Kostenverteilung außerdem für den verpflichtenden erneuerbaren Brennstoffanteil – begrenzt auf einen Anteil von höchstens 30 Prozent am gesamten Brennstoffverbrauch. Für einzelne Härtefälle sieht das Gesetz Ausnahmen vor.
Unser Fazit
Die neue Biotreppe bedeutet nicht, dass eine Gas- oder Ölheizung von heute auf morgen verschwindet. Sie bedeutet aber, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für neu eingebaute Anlagen in den kommenden Jahren verändern.
Wer eine Heizung erneuert oder eine Immobilie kauft, sollte deshalb nicht nur fragen: „Was kostet die neue Heizung heute?“
Mindestens genauso wichtig ist die Frage: „Welche Verpflichtungen und laufenden Kosten entstehen daraus in fünf, zehn oder fünfzehn Jahren?“
Genau solche Details gehören für uns zu einer vernünftigen Betrachtung einer Immobilie – denn eine gute Kaufentscheidung endet nicht beim Kaufpreis.
Stand: August 2026
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater. Wir recherchieren sämtliche Informationen und Auskünfte nach bestem Wissen. Eine Haftung der Schlüssel Gruppe GmbH auf Basis der hier erteilten Updates ist ausdrücklich ausgeschlossen.
