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Heute beschäftigen wir uns mal mit Fragen zum Thema
Nachbarschaftsstreit. Was tun, wenn der Nachbar nervt?

Im besten Fall natürlich das persönliche Gespräch suchen
und zusammen eine Lösung finden.
Hier ein paar Tipps:

Rauchen:
Der Tabakrauch des Nachbarn zieht in die eigene Wohnung. Was kann ich tun?
Ob gesund oder nicht – grundsätzlich gehört Rauchen in der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung und ist somit zulässig.

Rauchen auf dem Balkon:
Hier muss im Einzelfall eine wesentliche Beeinträchtigung
nachgewiesen werden. Eine komplette Einstellung des
Rauchens auf dem Balkon lässt sich aber nicht erzwingen.

Rasenmäher:
Zu welchen Zeiten muss ich den ohrenbetäubenden Lärm
hinnehmen? Die Zeiten zum Rasenmähen sind folgendermaßen geregelt: Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr darf gemäht werden.

Party:
Darf mein Nachbar die ganze Nacht laut feiern?
Nein, es gilt die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr.
In dieser Zeit muss die Party auf Zimmerlautstärke stattfinden.

Laub:
Kann ich etwas dagegen tun, wenn Laub vom Baum des
Nachbarn immer wieder auf mein Grundstück weht?
Leider nicht viel mehr als das Laub selbst entfernen, denn
Gerichte haben bereits entschieden, dass es in diesem
Fall nicht möglich ist, den Nachbarn zur Rechenschaft zu ziehen.

Äste:
Darf ich die Äste des Nachbarn, die auf mein Grundstück
ragen, einfach abschneiden?
Nein – zuerst den Nachbarn informieren und verlangen, dass er den Überhang abschneidet. Dafür eine angemessene Frist setzen. Nach Ablauf dieser darf man dann selbst die Äste kappen.
Achtung: Bitte wirklich nur den Überhang!

Nachbar parkt sein Auto auf der Durchfahrt:
Nutzt der Nachbar einen Weg über das eigene Grundstück, um zu seinem rückwärtig angrenzenden Haus zu gelangen, darf er den Durchfahrtsweg nicht als Parkplatz missbrauchen.
Selbst das Be- und Entladen ist dort verboten.
Parkt er trotzdem, riskiert er ein Bußgeld.

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(D)eine Immobilie 🏡 verkaufen möchtest,
melde Dich einfach bei uns! Ein erstes Gespräch ist
natürlich immer kostenlos 😉 – aber nie umsonst.

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📩 post@schluessel-gruppe.de

Quelle:
Schlüssel Gruppe GmbH

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