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GUT ZU WISSEN! VORKAUFSRECHT

Hast Du schon mal was vom Vorkaufsrecht gehört? Wir erklären Dir kurz und knapp die wichtigsten Fakten zu den unterschiedlichen Arten.

Das Vorkaufsrecht wird in verschiedene Arten unterschieden: das dingliche Vorkaufsrecht, das gesetzliche/öffentlich-rechtliche und das schuldrechtliche.

Das dingliche Vorkaufsrecht wird im Grundbuch geregelt. Durch die Eintragung ins Grundbuch entsteht eine Vormerkung des Vorkaufsrechts. Wichtig zu wissen ist, dass das dingliche Vorkaufsrecht nicht vererbbar ist, außer es ist ebenfalls im Grundbuch vermerkt.

Das gesetzliche/öffentlich-rechtliche Vorkaufsrecht gewährt der Kommune, Gemeinde oder Stadt ein Vorkaufsrecht, wenn die betreffenden Flächen im Bebauungsplan für öffentliche Zwecke gekennzeichnet sind. Ebenso wenn die Fläche oder das Grundstück in einem förmlichen Sanierungsgebiet oder in einem sogenannten Umlegungsgebiet liegen. D. h. wenn die Grundstücke in dem betroffenen Bereich neu sortiert werden.

Beim schuldrechtlichen Vorkaufsrecht gibt es keine Eintragung ins Grundbuch. Die Festsetzung erfolgt hier rein auf vertraglicher Ebene. Das schuldrechtliche Vorverkaufsrecht gilt neben unbeweglichen Sachen, wie Grundstücken, auch für bewegliche Sachen.

Eigentümern ist es möglich, per Vorkaufsrechts-Vertrag einer bestimmten Person ein Vorkaufsrecht zu gewährleisten. Hierzu ist es wichtig, dass der aufgesetzte Vertrag von einem Notar beurkundet wird. Wird eine vertraglich berechtigte Person beim Verkauf übergangen, hat diese Person sogar Anspruch auf Schadenersatz. Möchte die vorkaufsberechtigte Person keinen Gebrauch von ihrem Vorkaufsrecht machen, muss eine Erklärung abgegeben werden, damit die Vorkaufsberechtigung ggf. aus dem Grundbuch gelöscht wird, falls dort vermerkt.

Wichtig zu wissen: Ein Mieter einer Wohnung hat nur dann ein Vorkaufsrecht, wenn die Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll. Mieter, deren Wohnung bereits vor dem anstehenden Verkauf eine Eigentumswohnung war, haben kein Vorkaufsrecht.

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Quellen: Schlüssel Gruppe GmbH, ratgeber.immowelt.de

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