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GUT ZU WISSEN! DER UNTERSCHIED ZWISCHEN GRUNDERWERBSSTEUER UND GRUNDSTEUER

Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer ist eine Verkehrssteuer, die bei dem Erwerb eines inländischen Grundstücks oder einer Immobilie zu entrichten ist. Es handelt sich hierbei um eine einmalige Zahlung als Nebenkosten beim Grundstücks- oder Immobilienkauf. Die Höhe der zu entrichtenden Steuer ist in den Bundesländern unterschiedlich. In Niedersachsen liegt sie bei 5,0 % des Kaufpreises.

Die Grunderwerbssteuer ist vom Käufer zu zahlen. Kaufen beispielsweise Eheleute gemeinsam eine Immobilie oder ein Grundstück, erhält jeder einen Steuerbescheid vom Finanzamt mit entsprechender anteiliger Zahlungsaufforderung. Sobald die Zahlung der Steuer erfolgt ist und das Geld beim Finanzamt eingegangen ist, wird eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung darf schließlich auch die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch erfolgen.

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf einen Besitz, d. h. auf Grundstücke oder Grundstücksanteile, samt Bebauung. Es handelt sich um eine wiederkehrende Zahlung, die meist vierteljährlich gezahlt wird. Die Steuer wird von den Gemeinden vereinnahmt und ist bei vermieteten Immobilien auf die Mieter umlegbar.

Unterteilt wird die Grundsteuer in A und B. A steht für Agrar, hier werden Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft besteuert. B steht für Baulich und greift für Baugrundstücke mitsamt oder noch ohne Bebauung.

Im Rahmen der aktuellen Grundsteuerreform wird derzeit von allen Eigentümern einer Immobilie oder eines Grundstücks die Abgabe einer Grundsteuererklärung verlangt, um die Grundsteuer neu zu berechnen. Die Abgabefrist für diese Feststellungserklärung läuft am 31.01.2023 ab. Die neue Grundsteuer tritt im Jahr 2025 in Kraft.

Die Erklärung könnt ihr noch bis 31.01.2023 bequem über das Portal Elster abgeben.

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Quelle: Schlüssel Gruppe GmbH

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