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GUT ZU WISSEN! ENERGIEPREISPAUSCHALE FÜR STUDIS & AZUBIS

 

Studierende und Auszubildende aufgepasst! Habt ihr schon von der Energiepreispauschale gehört? Seit Ende letzten Jahres können rund 3,5 Millionen Menschen in Ausbildung in Deutschland einen Anspruch auf die Einmalzahlung von 200 Euro geltend machen. Doch wie funktioniert das genau und wer ist überhaupt anspruchsberechtigt?

Laut der Lohnsteuerhilfe haben etwa 3 Millionen Studierende an deutschen Hochschulen sowie 450.000 Schülerinnen und Schüler von Fachschul- und Berufsfachschulklassen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses in Deutschland einen Anspruch auf die Pauschale. Auch Studierende im dualen Studium, Teilzeit- und Promotionsstudium sind anspruchsberechtigt. Grenzgänger, Gasthörer und Besucher eines Studienkollegs kommen hingegen nicht infrage.

Doch was müssen Studierende und Auszubildende tun, um die Energiepreispauschale zu erhalten? Zunächst müssen zum Stichtag 1. Dezember 2022 eine Immatrikulation oder Anmeldung an einer Ausbildungsstätte vorgelegen haben und der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort in Deutschland nachgewiesen werden. Auch Studierende aus dem Ausland, auf die dies zutrifft, können den Bonus erhalten. Ein Auslandsjahr, Urlaubssemester oder Praktikum schließen den Anspruch nicht aus, sofern der Wohnsitz noch in Deutschland ist.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Antrag über eine extra dafür geschaffene Website gestellt werden: www.einmalzahlung200.de. Allerdings muss zuvor ein BundID-Konto unter www.id.bund.de angelegt werden, was als Identitätsnachweis dient. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie z. B. den Online-Identitätsnachweis oder die Registrierung mit Nutzername und Passwort. Auch eine PIN zur Freischaltung des BundID-Kontos muss bezogen werden. Der Zugangscode der Ausbildungsstätte, die persönliche Mailadresse und die Bankverbindung werden ebenfalls benötigt.

Wann genau die Auszahlung erfolgt, ist noch nicht bekannt und wird von den Ländern entschieden. Auch ein Fristende für die Beantragung wurde noch nicht genannt. Doch eines ist sicher: Je schneller der Antrag gestellt wird, desto früher dürfte die Auszahlung erfolgen.

Also, liebe Studierende und Auszubildende, worauf wartet ihr noch? Stellt eure Anträge und sichert euch eure Energiepreispauschale von 200 Euro!

Und wenn ihr weitere Fragen zu den Themen Finanzen, Versicherungen und Immobilien habt dann meldet euch bei uns – denn wir haben den Schlüssel!

 

Quelle: Schlüssel Gruppe GmbH

Hinweis: Wir recherchieren sämtliche Informationen und Auskünfte nach bestem Wissen. Eine Haftung der Schlüssel Gruppe GmbH auf Basis der hier erteilten Updates ist ausdrücklich ausgeschlossen.

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