GUT ZU WISSEN! NEUE Bauförderung?

 

Steuerliche Anreize für Wohnungsbau:
Ministerin schlägt Erweiterung der Abschreibungsmöglichkeiten vor

Wir möchten mit dir über eine aktuelle Entwicklung aus der Immobilienwelt sprechen. Die Bundesbauministerin Klara Geywitz hat angesichts des Rückgangs der Baugenehmigungen und der reduzierten Bauinvestitionen im laufenden Jahr eine interessante Idee vorgestellt. Sie schlägt vor, die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten zu erweitern.

Die Bauindustrie steht vor Herausforderungen aufgrund gestiegener Zinsen für Kredite und höherer Materialkosten. Das Ziel der Bundesregierung, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu schaffen, wurde im Jahr 2022 mit lediglich 295.000 Neubauten nicht erreicht. Dies stellt eine Hürde im Kampf gegen Wohnungsmangel und hohe Mieten dar. Auch die Zahl der Baugenehmigungen ist rückläufig, und der private Immobilienkreditmarkt befindet sich in einer Phase der Stagnation.

Geywitz schlägt vor, eine zeitlich begrenzte „degressive Abschreibung für Abnutzung“ (AfA) für neu errichtete Wohngebäude einzuführen. Dieser Vorschlag soll von Januar 2024 bis Ende 2030 gelten. Die Absicht dahinter ist es, Anreize für zügig umgesetzte Bauvorhaben zu schaffen.

Mit der degressiven AfA könnten Bauherren in den ersten vier Jahren nach Fertigstellung jeweils sieben Prozent der Baukosten abschreiben – im Vergleich zu den aktuellen drei Prozent. In den folgenden vier Jahren wären es laut Geywitz fünf Prozent und danach zwei Prozent in den nächsten 26 Jahren.

Diese Maßnahme wird als Teil des geplanten Wachstumschancengesetzes gesehen. Dieses Gesetz strebt eine Entlastung der Wirtschaft durch ein Steuerpaket von rund 6,5 Milliarden Euro jährlich an. Die Reaktionen darauf sind vielschichtig.

In dieser Entwicklung zeigt sich das Bestreben, den Wohnungsbau zu unterstützen und den Bau- und Immobiliensektor zu stimulieren.

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Quelle: dpa, NWZ, Schlüssel Gruppe GmbH

 

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