fbpx

Gut zu Wissen: Wichtige Unterlagen: Der Erbschein

Wenn Du ein Grundstück oder eine Immobilie geerbt hast, solltest Du Dich als erstes um einen Erbschein kümmern, damit Du Dein Erbe erhalten kannst. Er ist ein Nachweis darüber, dass Du berechtigt bist, über das geerbte Vermögen zu verfügen.
Den Erbschein musst Du beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. In der Regel ist das Amtsgericht an dem Ort zuständig, wo der Verstorbene zuletzt gemeldet war.

Kosten: Die Kosten für die Ausstellung des Erbscheins hängen mit der Höhe der Hinterlassenschaft zusammen. Je höher die Hinterlassenschaft, desto höher können die Kosten ausfallen. Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach der Gebührenordnung des „Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare“.

Gültigkeit: Der Erbschein berücksichtigt immer das Erbrecht zum Zeitpunkt des Erbfalls. Eine spätere Änderung des Erbrechts spielt dafür keine Rolle mehr.
Für die Beantragung eines Erbscheins beim zuständigen Nachlassgericht gibt es übrigens keine festgelegte Frist. Der Erbschein kann jederzeit beantragt werden.

Bei einer gesetzlichen Erbfolge benötigst Du für den Antrag in der Regel:
🟢 Das Testament oder einen Erbvertrag
🟢 Heiratsurkunden
🟢 Geburtsurkunden
🟢 Sterbeurkunden
🟢 Nachlasswert
🟢 Schulden des Verstorbenen
🟢 Personalausweis oder Reisepass
🟢 Anschrift der Erben

Folge uns auch gerne bei FB und Insta – dort gibt es
die neuesten Infos immer zuerst!

Nicht zögern – einfach ANRUFEN, ANSCHREIBEN, ANGEHEN!
📞 0441 – 9572 8888
📩 post@schluessel-gruppe.de

Quelle:
Schlüssel Gruppe GmbH

Hinweis: Wir recherchieren sämtliche Informationen und Auskünfte nach bestem Wissen. Eine Haftung der Schlüssel Gruppe GmbH auf Basis der hier erteilten Updates ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Ähnliche Artikel