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GUT ZU WISSEN! WARNUNG VOR IMMOBILIEN-TEILVERKAUF

 

Die Finanzaufsicht hat ihre warnende Stimme gegenüber dem neuesten Trend im Immobilienbereich erhoben: dem Teilverkauf-Modell. Dieses wird oft älteren Menschen mit dem Versprechen finanzieller Freiheit angeboten, doch leider halten diese Teilverkäufe nicht, was sie versprechen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betont, dass es viele Tücken gibt und es sich als riskant und teuer herausstellen kann. 

Das Modell sieht vor, dass Eigentümer bis zu 50 Prozent ihrer Immobilie an ein Unternehmen verkaufen und gleichzeitig das Unternehmen bevollmächtigen, die Immobilie später zu veräußern – spätestens im Todesfall. Bis zum Gesamtverkauf kann die Immobilie weiter bewohnt oder vermietet werden. Dafür wird den bisherigen Eigentümern ein besonderes Nutzungsrecht eingeräumt, für das sie ein monatliches Nutzungsentgelt zahlen müssen.

Etliche Anbieter werben mit diesen Modellen, aber aus Sicht der BaFin gibt es viele Tücken. Ein hoher Teilkaufpreis klingt verlockend, aber das monatliche Nutzungsentgelt sowie sämtliche Gebühren beim Gesamtverkauf bemessen sich daran. Außerdem fallen nach einem Teilverkauf weiterhin laufende Kosten für die Immobilie an, auch wenn es dann einen Miteigentümer gibt.

Die Teilkauf-Firma bekommt beim Teilverkauf oder Rückkauf immer mindestens den Teilkaufpreis „plus X“ für ihren Immobilienteil, selbst wenn die Immobilie nicht im Wert gestiegen ist. Der festgestellte Verkehrswert, der Basis für den Teilkaufpreis ist, kann zudem vom tatsächlichen Verkaufswert abweichen.

Die BaFin warnt auch vor den monatlichen Gebühren. Diese können teilweise unkalkulierbar sein und das Nutzungsentgelt kann den eingenommenen Teilkaufpreis in zwanzig Jahren aufzehren, wenn es beispielsweise fünf Prozent des Teilkaufpreises pro Jahr beträgt. Gewöhnlich ist die Gebühr für eine bestimmte Dauer festgeschrieben, etwa zehn Jahre, danach kann es zu einer Erhöhung kommen. Wer das Nutzungsentgelt nicht mehr zahlen kann, dem droht der Hausverkauf und der Auszug. Ein Rückkauf ist oft so teuer, dass dies nur eine theoretische Option ist.

Die Bafin rät, verschiedene Anbieter zu vergleichen, Vertrauenspersonen einzubinden oder Verbraucherzentralen zu kontaktieren.

Alternativen zum Teilverkauf könnten spezielle Hypothekendarlehen von Banken für ältere Menschen sein. Hier haben wir den Schlüssel und stehen für ein Informationsgespräch zum Thema Immobilienverkauf oder auch Finanzierung gerne bereit

 

Quelle: Schlüssel Gruppe GmbH

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