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GUT ZU WISSEN!

JAHRESSTEUERGESETZ 2023

 

Immobilienbesitzer aufgepasst

Schenkungen von Immobilien im nächsten Jahr teurer

Am 02. Dezember 2022 wurde im Bundestag das Jahressteuergesetz 2023 beschlossen. Es muss Mitte Dezember noch vom Bundesrat verabschiedet werden, aber es ist jetzt schon absehbar, dass eine erhebliche Anhebung bei der Schenkungssteuer auf Immobilien erfolgen wird.

Grund dafür ist, dass die steuerliche Bewertung von Immobilienschenkungen teilweise neu geregelt wird. Basis für diese Bewertung sind sogenannte Wertzahlen. Der Wert von Ein- und Zweifamilienhäusern wird grundsätzlich im Sachwertverfahren ermittelt und ergibt sich aus dem Wert des Grundstücks sowie den fiktiven Herstellungskosten des Gebäudes. Das Ergebnis wird in der steuerlichen Betrachtung mit einem Sachwertfaktor multipliziert. Der Immobilienwert soll sich damit auch für steuerliche Zwecke nah am Verkaufswert orientieren. Nun soll dieser Sachwertfaktor im kommenden Jahr angehoben werden (von bisher 1,0 auf 1,3 bzw. 1,4). Bei einem Immobiliensachwert von 500.000,- Euro kann die Schenkungssteuer bei einer Schenkung auf z. B. ein Kind dadurch auf bis zu 38.000,- Euro steigen.

Wer also plant, seine Immobilie in nächster Zeit zu verschenken, sollte sofort aktiv werden und noch für dieses Jahr einen Notartermin vereinbaren.

Quellen: Schlüssel Gruppe GmbH, Immobilienverband – ivd.net, Steuerrat24 – steuerrat24.de, Handelsblatt – handelsblatt.com

Hinweis: Wir recherchieren sämtliche Informationen und Auskünfte nach bestem Wissen. Eine Haftung der Schlüssel Gruppe GmbH auf Basis der hier erteilten Updates ist ausdrücklich ausgeschlossen.

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