GUT ZU WISSEN! NEUER GRUNDSTEUERWERT – EINSPRUCH EINLEGEN

Heute, am 31.01.2023, endet die Abgabefrist der Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer. Seit kurzem treffen die Bescheide für den neuen Grundsteuerwert bereits bei den Eigentümern ein. Unser Tipp: innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat nach Eingang des Feststellungsbescheids zum neuen Grundsteuerwert, kann vom Immobilieneigentümer Einspruch eingelegt werden.

Es spricht vieles dafür, dass das neue Grundsteuergesetz und die neuen Bewertungsregeln verfassungswidrig sind. Der Feststellungsbescheid des Grundsteuerwertes ist bindend für die spätere Festlegung der Grundsteuer. Daher ist es wichtig, als Eigentümer innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat Einspruch einzulegen. Gegen den Steuerbescheid, der voraussichtlich erst im Jahr 2024 eingehen wird, kann nämlich kein Einspruch mehr eingelegt werden – Bescheide, die nicht angefochten werden, bleiben auch bei einer Aufhebung des Gesetzes bestehen.

Der Einspruch muss an das zuständige Finanzamt unter Angabe der persönlichen Daten, der Steuernummer bzw. des Aktenzeichens und der Grundstücksadresse erfolgen. Darüber hinaus muss der Grund für die Einspruch angegeben werden. Mustertexte für den Einwand sind im Internet zu finden.

Für konkrete Fragen zu deinem Feststellungsbescheid und einem möglichen Einspruch, wende dich am besten an einen Steuerberater.

Du möchtest wissen, was Deine Immobilie wert ist? Kontaktiere uns gerne zum Thema Immobilienbewertung über unser Kontaktformular oder erreiche uns unter:

📞 0441 – 9572 8888

📩 post@schluessel-gruppe.de

 

Quelle: Schlüssel Gruppe GmbH, IVD, grundsteuer.de

Hinweis: Wir recherchieren sämtliche Informationen und Auskünfte nach bestem Wissen. Eine Haftung der Schlüssel Gruppe GmbH auf Basis der hier erteilten Updates ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Ähnliche Artikel