Niedersachsen vereinfacht Bauvorschriften…
Was Eigentümer und Bauherren jetzt wissen sollten
Ab dem 1. Januar 2025 sind in Niedersachsen umfangreiche Änderungen der Bauordnung in Kraft getreten. Ziel ist es, Bauvorhaben zu erleichtern und den Wohnungsbau zu fördern. Für Eigentümer, Bauherren und Immobilieninteressierte ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten.
🚪Genehmigungsfreie Bauvorhaben
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Nebengebäude: Bis zu 75 m³ Rauminhalt (zuvor 40 m³) können ohne Genehmigung errichtet werden.
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Terrassenüberdachungen: Flächen bis 40 m² (vorher 30 m²) sind genehmigungsfrei.
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Wintergärten: Bis 30 m² Grundfläche und 5 m Höhe, mit 3 m Abstand zum Nachbarn, benötigen keine Genehmigung.
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Balkonüberdachungen und Vordächer: Bis 30 m² Fläche sind genehmigungsfrei.
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Dachgauben und vergleichbare Aufbauten: Genehmigungsfrei, solange sich das äußere Erscheinungsbild nicht wesentlich verändert.
⚡ Förderung erneuerbarer Energien
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Photovoltaikpflicht: Ab 2025 müssen bei Neubauten mit Dachflächen ab 50 m² mindestens 50 % der Fläche mit PV-Anlagen ausgestattet werden – auch bei größeren Dachsanierungen.
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Solaranlagen: Dürfen künftig auch in städtebaulich geprägten Gebieten ohne gesonderte Genehmigung gebaut werden.
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Ladestationen für Elektroautos: Die Errichtung ist genehmigungsfrei.
🏘️ Erleichterungen beim Wohnungsbau
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Grenzabstände: Reduziert von 0,5 H auf 0,4 H, in Gewerbegebieten sogar auf 0,2 H.
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Stellplatzpflicht entfällt: Bei neuen Wohngebäuden müssen keine Stellplätze mehr nachgewiesen werden.
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Genehmigungsfiktion: Reagiert die Behörde nicht innerhalb von 3 Monaten auf einen vollständigen Bauantrag, gilt dieser automatisch als genehmigt.
Fazit:
Die Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung bieten neue Chancen für Eigentümer und Bauherren. Ob Anbau, Modernisierung oder Neubau – künftig wird vieles einfacher und schneller.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Für individuelle Bauvorhaben empfehlen wir eine fachliche Beratung.
Stand: April 2025
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