GUT ZU WISSEN! doppelter Freibetrag…
Steuerfreie Übertragung von Immobilien an Kinder – Tipps für Immobilienbesitzer
Möchtest Du Dein Eigenheim steuerfrei an Deine Kinder weitergeben und gleichzeitig Deine eigenen Rechte sichern? In diesem Beitrag erfährst Du, wie Du den vollen steuerlichen Freibetrag für die Übertragung nutzen kannst.
Wenn Du mit Deinem Ehepartner je zur Hälfte im Grundbuch eingetragen bist, könnt Ihr einen Immobilienwert von bis zu 800.000 Euro steuerfrei auf ein einzelnes Kind übertragen. Das ist doch eine erhebliche Ersparnis!
Aber was ist, wenn Ihr weiterhin in Eurer Immobilie leben möchtet? Hier kommen das Wohnrecht und das Nießbrauchrecht ins Spiel.
Mit dem Wohnrecht habt Ihr lebenslang das Recht, in Eurer Immobilie zu wohnen, auch wenn die Schenkung schon erfolgt ist.
Das Nießbrauchrecht geht noch einen Schritt weiter und ermöglicht Euch nicht nur ein Wohnrecht, sondern auch den wirtschaftlichen Nutzen Eurer Immobilie, zum Beispiel bei der Vermietung von Wohnungen.
Es gibt jedoch einen wichtigen Aspekt zu beachten – den Rang im Grundbuch. Warum ist das wichtig? Nun, wenn der neue Eigentümer in Zukunft einen Kredit aufnehmen möchte, muss er einen guten Rang im Grundbuch haben. Das bedeutet, dass Ihr als Schenker darauf achten solltet, vorerst einen sicheren und besten Rang zu haben, um potenzielle finanzielle Hürden zu vermeiden, damit Ihr zum Zeitpunkt der Schenkung kein Risiko eingeht.
Insgesamt gibt es also Möglichkeiten, Euer Eigenheim steuerfrei an Eure Kinder zu vererben und gleichzeitig Eure eigenen Rechte zu wahren.
Quelle: Schlüssel Gruppe GmbH, Nordwest-Zeitung, LBS
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