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Bieterverfahren / Ablauf und Infos…

Der Kauf einer Immobilie kann eine aufregende, aber auch herausfordernde Erfahrung sein. In den letzten Jahren hat sich das Bieterverfahren zu einer immer beliebteren Methode entwickelt, um Immobilien zu verkaufen. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff und wie funktioniert ein klassisches Bieterverfahren? In diesem Blogbeitrag werden wir Dir den genauen Ablauf erklären, damit Du Dich bestmöglich darauf vorbereiten kannst.

 

Was ist ein Bieterverfahren?

Ein Bieterverfahren, auch als „Gebotsverfahren“ bezeichnet, ist eine Verkaufsmethode, bei der potenzielle Käufer Gebote für eine Immobilie abgeben können. Anders als bei einer herkömmlichen Preisverhandlung zwischen Käufer und Verkäufer legt der Verkäufer einen Mindestpreis fest, den er für die Immobilie erzielen möchte. Die Interessenten können dann in einem vorher festgelegten Zeitraum ihre Gebote abgeben.

Der Ablauf eines Bieterverfahrens: 

1. Vorbereitung: Der Mindestpreis für die Immobilie wird vom Verkäufer festgelegt und der Zeitrahmen für das Bieterverfahren vereinbart.

2. Bekanntmachung: Die Immobilie wird auf verschiedenen Plattformen und in Anzeigen beworben. Dabei wird angegeben, dass sie im Rahmen eines Bieterverfahrens verkauft wird. Potenzielle Käufer können die Immobilie mit uns gemeinsam im Vorfeld besichtigen und prüfen.

3. Gebotsphase: Während des Bieterverfahrens haben Interessenten eine bestimmte Zeitspanne, um ihre Gebote abzugeben. Die Gebote werden nach Vorlage einer Finanzierungsbestätigung entweder digital über eine Plattform oder persönlich beim Makler abgegeben.

4. Mindestpreis: Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Gebote abzulehnen, die den Mindestpreis nicht erreichen.

5. Auktionsende: Am Ende der Gebotsphase prüfen wir gemeinsam mit dem Verkäufer die Gebote. Das höchste akzeptable Gebot erhält in der Regel den Zuschlag, wobei der Verkäufer die Entscheidung für oder gegen einen Käufer trifft. Wichtig: Eine Verkaufspflicht besteht nicht.

6. Vertrag und Kaufabschluss: Der erfolgreiche Bieter hat nun die Möglichkeit, den Kaufvertrag zu unterzeichnen und den Immobilienkauf abzuschließen.

7. Kosten: Für den Käufer der Immobilie fallen die gleichen Erwerbsnebenkosten an wie bei einem gewöhnlichen Ankauf, hierzu zählen die Grunderwerbsteuer, die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Maklercourtage.

 

Vorteile des Bieterverfahrens

  • Gleichberechtigung: Jeder hat die gleiche Chance, das Höchstgebot abzugeben, unabhängig von Erfahrung oder Verhandlungsgeschick.
  • Transparent: Alle Interessenten haben gleiche Chancen und sehen die Gebote der anderen Bieter (Anonymisiert!). Mehrfachgebote über dem Mindestpreis sind möglich.
  • Schnelligkeit: Der Verkaufsprozess ist gut strukturiert und in der Regel zügig abgeschlossen.
  • Verhandlungssicherheit: Es handelt sich um ein formales Verfahren ohne lange Wartezeiten und zeitraubende Preisverhandlungen.
  • Preissicherheit: Der Kauf bzw. Verkauf erfolgt zum fairen, marktgerechten Preis.

Quelle: Schlüssel Gruppe GmbH

 

Hinweis: Wir recherchieren sämtliche Informationen und Auskünfte nach bestem Wissen. Eine Haftung der Schlüssel Gruppe GmbH auf Basis der hier erteilten Updates ist ausdrücklich ausgeschlossen.

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