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09/12/2020

Schlüssel ab! Und nu?



Man ist in Eile, alles muss ‚schnell schnell‘ gehen und auf einmal macht es Knack und der Haustürschlüssel ist ab!

Doch wer zahlt, wenn der Haustürschlüssel abbricht?
Grundsätzlich gilt:
Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass sich eine Immobilie in einem vertragsgemäß zum Gebrauch geeigneten Zustand befindet. Dazu gehören auch die Schlösser der Hauseingangstüren.
Bricht also ein Schlüssel aufgrund von Materialschwäche ab oder ist ein Schloss verzogen, sodass sich der Schlüssel verkantet und bricht, übernimmt der Vermieter die Kosten.

Kann dem Mieter jedoch der unsachgemäße Gebrauch des Schlüssels nachgewiesen werden, etwa durch unverhältnismäßige Gewalt oder Mutwilligkeit, so kommt dieser für die Kosten auf.

Was aber passiert, wenn sich die Ursache für das Abbrechen des Schlüssels nicht eindeutig feststellen lässt?
Dann muss der Vermieter in den sauren Apfel beissen, da er dem Mieter die „Schuld“ nicht nachweisen kann.

Tipp :
Ggf. kann der Mieter die private Haftpflicht- oder Hausratversicherung in Anspruch nehmen. Die Konditionen hierfür sind der jeweiligen Versicherungspolice zu entnehmen.
Gerne beraten wir Euch auch zu diesem Thema, denn unser Kooperationspartner

wir-haben-die-versicherung.de

steht euch als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung.
Maren freut sich auf den Kontakt:
henken@wir-haben-die-versicherung.de


Quelle:
Schlüssel Gruppe GmbH

Hinweis: Wir recherchieren sämtliche Informationen und Auskünfte nach bestem Wissen. Eine Haftung der Schlüssel Gruppe GmbH auf Basis der hier erteilten Updates ist ausdrücklich ausgeschlossen.

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