Schluesselgruppe-LogoSchluesselgruppe-LogoSchluesselgruppe-LogoSchluesselgruppe-Logo
  • Menschen
    & Fakten
  • Häuser
    & Grundstücke
  • Schlüsselkompetenzen
    & Leistungen
  • Blog
    & News
  • Finden
    & Kennenlernen
02/01/2021

Die Grundstücksgrenze.



Die Grundstücksgrenze besteht aus vermessungstechnisch festgelegten Linien, durch die ein Flurstück als ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche von einem oder mehreren anderen Grundstücken abgetrennt wird.

Warum ist die Festlegung einer Grundstücksgrenze wichtig?

• Weil dadurch der Grenzfrieden zwischen den Nachbarn gewahrt wird.
• Um die Grundsteuer exakt bemessen zu können.
• Weil sie die Voraussetzung ist, für die Bestimmung des Grenzabstands bei der Errichtung von Gebäuden oder dem Pflanzen von Bäumen und Sträuchern.

Wer legt die Grundstücksgrenzen fest?
Zur Vermessung von Grundstücksgrenzen befugt ist grundsätzlich nur eine behördliche Vermessungsstelle oder ein qualifiziertes Ingenieurbüro.

Wie erkenne ich Grundstücksgrenzen?
Grenzsteine regeln das Ausmaß eines Grundstücks. Üblicherweise sind diese Steine in der Erde vergraben. Oft sind Grundstücksgrenzen auch durch Einfriedungen in Form von Zäunen, Mauern, Wänden oder Hecken sichtbar, die aber nicht verbindlich sind.

Wo kann ich mir Auskunft über eine Grundstücksgrenze einholen?

Die sogenannte Liegenschaftskarte oder auch Flurkarte (was eine Flurkarte genau ist, findest du in einem andern Beitrag hier im Blog), nach der entsprechend das Grundstück im Grundbuch erfasst wird, gibt zuverlässig Auskunft über die Grundstücksgrenzen.

Möchtest Du dein Grundstück oder deine Immobilie verkaufen? Dann melde dich gerne bei uns!


Quelle:
Schlüssel Gruppe GmbH

Hinweis: Wir recherchieren sämtliche Informationen und Auskünfte nach bestem Wissen. Eine Haftung der Schlüssel Gruppe GmbH auf Basis der hier erteilten Updates ist ausdrücklich ausgeschlossen.

ÄHNLICHE ARTIKEL

  • Förderung: Baukindergeld
    17/02/2021 0
  • JUNG IM KOPF, REICH AN ERFAHRUNG
    04/02/2021 0

ÄHNLICHE ARTIKEL

17/02/2021

Förderung: Baukindergeld


ZUM ARTIKEL
04/02/2021

JUNG IM KOPF, REICH AN ERFAHRUNG


ZUM ARTIKEL
wir-haben-den-schluessel-de

Wo wir sind

Schlüssel Gruppe GmbH
Kleine Kirchenstraße 8
26122 Oldenburg

Amtsgericht Oldenburg
HRB 212013

Kontakt

Tel.:      +49 441-9572 8888
Fax.:     +49 441-9572 8889
Mobil:  +49 174-2742640


post@schluessel-gruppe.de



LERNEN SIE UNS KENNEN

Navigation

Menschen & Fakten

Häuser & Grundstücke

Blog & News

Schlüsselkompetenzen & Leistungen

Finden & Kennenlernen

 

Social

 

  • facebook
  • Instagram

 

© 2018 Schlüssel Gruppe. Alle Rechte vorbehalten. Impressum und Datenschutz Persönliche Datenschutzeinstellungen

      Diese Webseite verwendet Cookies (auch von Drittanbietern), um Informationen über die Nutzung durch die Besucher zu sammeln. Diese Cookies helfen uns dabei, Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten, unsere Website ständig zu verbessern und Ihnen Angebote zu unterbreiten, die auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Mit dem Klick auf den Button "Ich stimme zu" erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Mit dem Klick auf den Button "x" lehnen Sie das Speichern von Cookies ab. Informationen über die Nutzung von Cookies, die Änderung Ihrer Einstellungen und Ablehnung einzelner Cookies finden Sie in Ihren Persönlichen Datenschutzeinstellungen.

      Schlüssel Gruppe Favicon
      Datenschutz-Übersicht

      Diese Webseite verwendet die folgenden Cookies. Ihre Einstellungen sind nur in diesem Browser auf diesem Gerät aktiv. Ihre Wahl können Sie jederzeit ändern. Sie finden diese Einstellungen in der Fusszeile dieser Webseite.

      Mehr Informationen finden Sie unter Impressum & Datenschutzerklärung.

      Unbedingt notwendige Cookies

      Wir benötigen einen Cookie, um diese Einstellungen zu speichern. Läuft nach 1 Jahr ab.

      Wenn Sie diesen Cookie deaktivieren, können wir Ihre Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass Sie jedes Mal, wenn Sie diese Website besuchen, Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren müssen.

      Webanalyse

      Google Analytics (AGB) hilft uns dabei zu verstehen, wie Besucher mit der Webseite interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden. Registriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren. Läuft nach 2 Jahren ab. Einbindung über Google Tag Manager (AGB).

      Bitte aktiviere zuerst die unbedingt notwendigen Cookies, damit wir deine Einstellungen speichern können!

      Facebook Pixel

      Wird von Facebook genutzt, um eine Reihe von Werbeprodukten anzuzeigen, zum Beispiel Echtzeitgebote dritter Werbetreibender (AGB). Dieser Cookie läuft nach 3 Monaten ab.

      Bitte aktiviere zuerst die unbedingt notwendigen Cookies, damit wir deine Einstellungen speichern können!